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Was können wir für Sie erreichen bei…

  
1. Kapitalversicherungen
  
Rückabwicklung von Kapitalversicherungen wie:
– Lebensversicherung
– Rentenversicherung
– fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
– Riesterrente
– Rürup oder Basisrente
  
Mehr als 65 % aller Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1991 bis 2010 haben eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erhalten und können nach Gerichts-urteilen des BGH rückabgewickelt werden.
Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft keine Abschluss- und Stornokosten berechnen darf und Ihnen zusätzlich zu den eingezahlten Beiträgen eine Nutzungs-entschädigung auszahlen muss. Betroffen sind sowohl gekündigte, laufende als auch regulär abgelaufene Lebens- oder Rentenversicherungen.
  
Aber es lohnt sich auch unter anderen Gesichtspunkten Ihre klassische Lebens- und Rentenversicherung, fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung zu begutachten. Denn durch vielerlei neue Gesetze ist Ihr Erspartes eventuell gefährdet. Was ist zu tun? Wie funktioniert das? Was ist zu beachten? Wo sind die “Stolperstellen”? Welche Kosten entstehen?
  
Aufgrund eines verbraucherfreundlichen Urteils des europäischen Gerichtshofs muss zur Geltendmachung Ihrer Rechte kein Gerichtsverfahren mehr eingeleitet werden.
Sie können nun mit unserer Hilfe unbefristet von diesem Vertrag heute noch zurücktreten und erhalten Ihre eingezahlten Prämien.
  
Wir können die Erstattung der Abschluss- und Verwaltungskosten, evtl. Ratenzahlungszuschläge und sogar eine Nutzungsentschädigung für Sie einfordern. Dafür erhalten wir eine Provision, die nur im Erfolgsfall fällig wird.
Wir prüfen kostenfrei, ob auch Ihr unter diese Urteilfällt und welche möglichen Entschädigung Ihnen zusteht.
  
Bedingungen:
Die Verträge sollten zwischen 1991-2010 abgeschlossen werden, egal, ob diese:
-noch laufen, -ausgelaufen sind, beitragsfrei gestellt oder bereits gekündigt wurden.

SIE treten Ihre Rechte aus Ihrem Vertrag nicht ab und bleiben damit bis zur Auszahlung der Erstattungsbeträge Eigentümer der Forderungen.
  
  
2. Edelmetallverwaltung
  
Wir arbeiten mit renommierten Edelmetallverwaltungen zusammen. Wir empfehlen die Nutzung einer gemanagten Edelmetallverwaltung und eine breite Streuung in Gold, Silber, Platin und Palladium. Mit diesen vier Edelmetallen berührt man weltweit direkt oder indirekt 95 % der Weltwirtschaft und hat somit ein Investment auf eigenen Namen, kein Emittentenrisiko und ist dabei standortunabhängig.
  
Die Edelmetalle, das Eigentum der Kunden, befinden sich in streng überwachten Tresorräumen außerhalb der Eurozone in der Schweiz. Die Edelmetalle sind natürlich vollumfänglich versichert – unter anderem gegen Diebstahl/Raub.
  
Da es sich hierbei um ein Zollfreilager handelt, sind die Weißmetalle mehrwertsteuerfrei. Somit erhält jeder Kunde dieser Strategie einen Vermögensvorteil beim Einkauf der Metalle. Wir sprechen ausschließlich von physischen Werten – nicht von ETFs / ETCs. Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass immer zu institutionellen Konditionen eingekauft und verkauft wird. Das bedeutet, dass bei Auszahlungen aus Ihrem Edelmetalldepot, egal in welcher Höhe, die Edelmetalle immer zu Kilopreisen gehandelt werden.
  
Die Edelmetallverwaltung sieht lediglich eine Verwaltungsdauer vor. Somit können unabhängig von der gewählten Vertragslaufzeit, jederzeit Teilbeträge entnommen, eingezahlt oder aber auch der Vertrag komplett aufgelöst werden. Auch eine feste oder variable monatliche Auszahlung ist möglich. Es sind ebenfalls physische Auslieferungen oder Überweisungen in anderen Währungen möglich.
  
Die Weltmarktpreise der vier Edelmetalle werden täglich am global bedeutendsten Großhandelsmarkt in London (LBMA bzw. LPPM) einheitlich festgelegt werden und stellen somit eine wesentliche Sicherheit für den Kapitalaufbau dar.
  
Darüber hinaus bietet eine Edelmetallverwaltung weitere Vorteile, die gerade unter Berücksichtigung der Eurokrise und den ständigen gesetzlichen Veränderungen notwendig sind:
  
• Edelmetalle sind krisensichere Sachwerte
• Inflationsgeschützter Kapitalaufbau
• Breite Streuung in vier Edelmetalle: Gold, Silber Platin und Palladium
• Großhandelskonditionen
• Gemanagtes Portfolio
• Die Weißmetalle (Silber, Platin und Palladium) werden mehrwertsteuerfrei eingekauft und gelagert, da sich das Edelmetalldepot in der Schweiz, im staatlich überwachten
  Zollfreilager befindet
• Die Auflösung ist nach den aktuellen deutschen Gesetzen nach § 23 EkStG nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei (somit keine Abgeltungssteuer!!)
• Weltweit in jeder Währung auszahlbar
• Eine physische Auslieferung ist ebenso möglich
• Die Edelmetalle sind versichert und unterliegen im Hochsicherheitstresor den höchsten Anforderungen
• Jederzeit verfügbar und flexibel
• Günstige Kostenstruktur mit Rückerstattung der Kosten
• Jährliche kostenfreie Wertmitteilung mit Wirtschaftsprüfungstestat
• Der Klient ist 100 % Eigentümer der Edelmetalle, somit kein Emittentenrisiko
  
3. Steuer- und sozialabgabenfreie Vermögensbildung in Ihrer Hand
  
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“
  
Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965 §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist hier besonders interessant, wenn man damit auch noch ein kleines Vermögen ansparen kann. Dieser Paragraph gewährt Ihnen für Sachbezüge eine Freigrenze von derzeit 44,00 € im Monat.
  
Zwar gehören alle Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis zum sogenannten „steuerpflichtigen Arbeitslohn“, jedoch mit kleinen, wie oben erwähnten Ausnahmen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen lediglich vereinbaren, dass ein Teil des Arbeitsentgelts als Sachbezug gewährt wird.
  
Sinnvoll erscheint hier die Entgeltumwandlung mit direkter Investition in Sach-werte, damit die Sachbezüge nachhaltig genutzt werden können und nicht mit z.B. Fahrkarten- und/oder Benzingutscheinen kurzfristig wieder verbraucht bzw. verkonsumiert werden können.
Sie haben die Möglichkeit aus einer Steuerersparnis langfristig ohne finanziellen Mehraufwand etwas für Ihre Vorsorge zu tun.